Arbeitsrecht
Im arbeitsrechtlichen Bereich empfehlen wir ebenfalls unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da hier zahlreiche Fristen zu beachtensind, dren Missachtung zum Verlust der Ansprüche führen können.
Wichtigste Frist ist, die zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Jede, aber auch jede Kündigung, ist binnen drei Wochen ab Zugang beim zuständigen Arbeitsgericht mit der Klage anzugreifen.
Darüber hinaus sind bei Ansprüchen, die aus dem Arbeitsverhältnis stammen ggf. arbeitsvertragliche, betriebliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen zu beachten. Bei Versäumnis der Frist sind die Ansprüche möglicherweise verfallen und nicht mehr durchsetzbar.
Allein vor diesem Hintergrund sollten Arbeitnehmer stets anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um der Ansprüche nicht durch Formalien verlustig zu gehen.
Aber auch Arbeitgeber haben die Fallstricke der Ausschlussfristen zu beachten. Denn auch die Ansprüche des Arbeitgebers können den Verfallfristen unterliegen, so z.B. bei Rückzahlungsansprüchen aus einem gewährten Arbeitgeberdarlehen. Auch mögliche Schadensersatzansprüche, gemessen an dem arbeitsrechtlichen Haftungsmaßstab, können den Verfallfristen unterliegen.
Darüber hinaus hat der Arbeitgeber bei Ausspruch einer Kündigung nicht nur die Kündigungsfrist, sondern ggf. auch zahlreiche Formalien zu beachten. Will der Arbeitgeber also eine wirksame Kündigung aussprechen, sollte er sich ebenfalls anwaltlichen Rat einholen, um seine Kündigung ohne formale Fehler gestalten zu können. Insbesondere sollte er auch Augenmerk auf die sozialrechtlichen Bestandteile einer möglichen Kündigung haben.
Gleiches gilt im Übrigen für die Erteilung einer Abmahnung. Hier sollten Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber die Abmahnung jedenfalls auf Formfehler untersuchen, da diese bereits zur Unwirksamkeit der Abmahnung führen können.
Letzten Endes ist es aus Sicht beider Vertragsparteien sinnvoll, sich bereits vor arbeitsrechtlichen Schritten anwaltlich beraten zu lassen. Dies schafft Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten und stellt das Arbeitsverhältnis auf ein zukunftsträchtiges Fundament.