Miet- & Wohnungseigentum

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht ist ebenso, wie das Wohnungseigentumsrecht Spezialmaterie für deren ordnungsgemäße und zielgeführte Bearbeitung Fähigkeiten über die Grundkenntnisse hinaus vorhanden sein müssen, die die in diesem Tätigkeitsbereich arbeitenden Rechtsanwalt Martin Krutt über Jahre hinweg erworben haben. Die sachgerechte Bearbeitung setzt Kenntnisse der Rechtsprechung und der Motive zur Gesetzgebung voraus, um im Rahmen der Fallbearbeitung die Ziele des Mandanten durchsetzen zu können. Bei der Bearbeitung der Mandate auf Vermieterseite bedarf es, aufgrund der mieterlastigen Rechtsprechung einer genauen Analyse der Erfolgsaussichten und des Vorgehens, um betriebswirtschaftlich nicht sinnvolle Kosten zu vermeiden. Auch in diesem Fachbereich ist es uns ein Anliegen, für den Mandanten die optimalste Strategie zur Zielerreichung zu erarbeiten.
 
Das Wohnungseigentumsrecht stammt aus der Nachkriegszeit und sollte die Schaffung des Immobilieneigentums fördern. Dieses Ziel erreicht es auch heute noch, denn statt Miete zu zahlen, ist es persönlicher sinnvoller, in das eigene Eigentum zu investieren. Soweit dieser Grundgedanke richtig ist, wird oftmals übersehen, dass das Eigentum vereinfacht an der Wohnungstüre endet und dort das Gemeinschaftseigentum beginnt. Die Rechtsberatung im Dezernat Wohnungseigentumsrecht umfasst die Vorbereitung, wie auch Nachprüfung von Beschlussfassungen für die Eigentümer, aber auch die Eigentümergemeinschaft und die Führung von Aktiv- oder Passivprozessen. Insbesondere im Wohnungseigentumsrecht ist eine Kompetenzbündelung durch stete Fortbildung notwendig, da nicht selten hohe Streitwerte erreicht werden und Prozesse für die Gemeinschaft kostspielig werden können. In komplexen Fällen, insbesondere bei größeren Anlagen, ist eine Rechtsberatung vor einer Beschlussfassung daher zur Vermeidung kostspieliger Verfahren stets anzuraten, insbesondere bei Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen.

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